Verkehrserziehung Klasse 8: E-Scooter

Verkehrserziehung Klasse 8: E-Scooter

Im Rahmen der Woche fürs Leben fand am 13. und 14. Februar 2023 erstmalig am Gymnasium Neckartenzlingen für alle 8. Klassen das Projekt “E-Scooter” statt.

Im ersten Teil der Doppelstunde ging es um theoretische bzw. rechtliche Grundlagen.

Rene Henke von der Abteilung für Verkehrsunfallprävention des Polizeipräsidiums Reutlingen, Außenstelle Esslingen informierte anschaulich und unterhaltsam über einige für die Schüler:innen doch neue Themen. Den meisten war klar, dass ein E-Scooter eine Betriebserlaubnis und eine aktuelle Versicherungsplakette benötigt.
Vielen war aber nicht bewusst, dass das Fahren eines E-Scooters zwar ab 14 Jahren erlaubt ist, das Mieten eines E-Scooters allerdings erst ab 18 Jahren, da durch das Mieten ein rechtsgültiger Vertrag eingegangen wird. Die Erlaubnis der Eltern spielt dabei rechtlich keine Rolle.

Anschließend wurde das Thema Alkohol und Drogen im Straßenverkehr besprochen und klargestellt, dass für Personen unter 21 Jahren sowie während der Probezeit eine 0,0-Promillegrenze gilt- und es im Übrigen auch für 14jährige schon Punkte geben kann.

Außerdem wurde besprochen, wo man mit einem E-Scooter überhaupt fahren darf: nämlich auf der Fahrbahn, möglichst weit rechts, und keinesfalls auf dem Gehweg. Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser genutzt werden. Grundsätzlich gilt, dass immer nur eine Person auf dem E-Scooter fahren darf, die Mitnahme weiterer Personen ist verboten. Auch das Thema “Parken” wurde besprochen.

Bevor es an das Fahrtraining ging wurden die Hauptunfallursachen beim Fahren mit E-Scootern erläutert. Die Unfallzahlen haben sich im letzten Jahr stark erhöht – so gab es zwischen 2018 und 2020 “nur” 88 Unfälle mit Kleinstfahrzeugen,  zwischen Januar und Oktober 2022 wurden jedoch bereits knapp 750 Unfälle polizeilich aufgenommen, darunter gut 600 Unfälle mit Personenschaden, davon zwei Todesfälle.

Es wurde klar dass es sehr wichtig ist, dass mit E-Scootern nicht leichtsinnig umgegangen werden darf – es sind schließlich keine Spielzeuge, sondern Fahrzeuge.

Um den Schüler:innen ein Gefühl für die Geschwindigkeit und das Verhalten der Kleinstfahrzeuge zu ermöglichen wurde nach dem Theorieteil ein Parcours auf dem Schulhof aufgebaut. Dort wurde das Handzeichen geben und Kurvenfahren geübt, außerdem konnte man unter einem Hindernis (einer Stange) hindurchfahren.

Insgesamt war die Veranstaltung sehr interessant und lehrreich, und hat allen Beteiligten viel Spaß gemacht.

Herzlichen Dank an das Team der Verkehrsunfallprävention!

S. Kleinwegen