Alle am Schulleben Beteiligten – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Hausmeister, Sekretärinnen, Besucherinnen und Besucher – gehen freundlich, höflich und fair miteinander um. Für das Zusammenleben in einem großen Schulzentrum ist es wichtig, dass gewisse Regeln unbedingt beachtet und eingehalten werden.
Unterrichtsbeginn:
Die große Aula wird um 07.15 Uhr geöffnet.
Hohlstunden und Mittagspause:
Während der Hohlstunden dürfen weder Pausen- noch Schulgelände verlassen werden. Als Aufenthaltsräume stehen die große Aula sowie der hintere Teil der Mensa zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums können zusätzlich den Schülertreff, den Bereich vor dem Lehrerzimmer und das Foyer des Erweiterungsbaus, Schülerinnen und Schüler der Realschule die kleine Aula als Aufenthaltsräume nutzen. Schülerinnen und Schüler, die sich in der großen und kleinen Aula aufhalten, haben sich absolut ruhig zu verhalten (keine Fangspiele, usw.). Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, ist während Hohlstunden der Aufenthalt im restlichen Schulgebäude nicht gestattet. Die Mensa ist an den Tagen, an denen die Eltern für uns kochen, von 11.15 bis 13.15 Uhr geöffnet. Während der Mittagspause stehen den Schülerinnen und Schülern das Pausengelände und die Aufenthaltsräume zur Verfügung. Die Erms liegt außerhalb des Schulgeländes. Wird die Mittagspause außerhalb des Schulgeländes verbracht, geschieht dies auf eigene Gefahr. Der Aufenthalt in den Gängen und Klassenzimmern ist nur mit Genehmigung einer Lehrerin, eines Lehrers oder eines Hausmeisters erlaubt.
Unterrichtsende:
Die Aufsichtspflicht der Schule endet nach Unterrichtsschluss. Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an die Hausordnung halten, kann der Aufenthalt auf dem Schulgelände nach Unterrichtsschluss untersagt werden.
Pausen und Pausengelände:
Die große Pause dient der Erholung. Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 und 6 verlassen das Schulgebäude und halten sich nur im Pausengelände auf. Bei Regenwetter bitte die Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte beachten.
Das Pausengelände endet vor der Rundsporthalle und den Treppen zum Busbahnhof. Busbahnhof, Parkplätze, Tennishalle und Fahrradkeller gehören nicht zum Pausengelände.
Die Rasenflächen dürfen nur bei trockenen Bodenverhältnissen betreten werden.
Während der großen Pausen
– sind nur Spiele erlaubt, die Andere nicht gefährden oder verletzen können.
– ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Schülerinnen und Schüler sich beim Bäckerstand anstellen und nicht vordrängeln (Rücksicht auf die Jüngeren).
Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände:
– Die Anordnungen der Lehrerinnen, Lehrer und Hausmeister aller Schularten sind zu befolgen. Die Schulgebäude dürfen außerhalb der Unterrichtszeit nur zu schulischen Veranstaltungen oder nach Rücksprache mit einer Lehrerin, einem Lehrer oder dem Hausmeister betreten werden.
– Rennen und Fangen innerhalb der Schulgebäude, Turnen und Rutschen an den Geländern sowie Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern, muss aus Sicherheitsgründen unterbleiben.
– Durchgänge und Treppen müssen freigehalten werden (z.B. im Bereich der Bioräume).
– Das Rauchen ist für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten.
– Gefährliche Gegenstände wie z.B. Messer, Waffen (auch Nachbildungen), Reizgas, Feuerzeuge, Zündhölzer, Chemikalien, Feuerwerkskörper, usw., dürfen nicht mitgebracht werden.
Fachunterricht:
Fachräume, Lehrmittelräume und Sportstätten dürfen von Schülerinnen und Schülern, aus Sicherheitsgründen, nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
– Realschülerinnen und Realschüler, die Chemie oder Physik im Neubau haben, warten im Foyer des Erweiterungsbaus. Schülerinnen und Schüler, die Biologie oder Informatik haben, warten im breiten Übergangsflur zwischen Alt- und Erweiterungsbau.
– Für die Fachräume gelten die besonderen Fachraumordnungen.
– Schülerinnen und Schüler, die aus dem Sportunterricht frühzeitig zurückkommen, warten unter keinen Umständen vor den Klassenzimmern, sondern in der großen oder kleinen Aula oder im Foyer des Erweiterungsbaus.
Sonstiges:
– Die Fenster der Gebäude sind kein Ein- oder Ausstieg.
– Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen benutzt werden.
– Zur Erleichterung der Säuberungsarbeiten sollte jede Klasse darauf achten, dass bei Unterrichtsende die Rollos hochgedreht sind (außer an heißen Tagen), das Licht ausgeschaltet ist, die Fenster geschlossen sind und der grobe Schmutz (auch unter den Bänken) entfernt ist. Gegebenenfalls sind dazu Klassenordner einzusetzen.
– Im Winter ist Schneeballwerfen, Schleifen, usw. aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten.
– Das Aushängen von Plakaten und Anschlägen ist nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.
– Sachschäden werden den Hausmeistern und der Schulleitung gemeldet.
– Schulunfälle sind nach versicherungsrechtlichen Bestimmungen umgehend auf dem Sekretariat zu melden.
– Im Interesse der Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler kann es nicht geduldet werden, dass sich Schülerinnen oder Schüler verkehrsgefährdend verhalten.
– Jeder ist mitverantwortlich, dass die Schulgebäude und –anlagen sauber gehalten werden und der anfallende Müll entsorgt wird.
– Für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe gelten in einigen Punkten Sonderregelungen (siehe „Merkblatt Oberstufe” des Gymnasiums).
Wertsachen:
– Das Mitbringen von Gegenständen der Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
– Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z.B. Schmuck, elektronische Geräte usw.), wird von der Schule in der Regel kein Ersatz geleistet.
– Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulunterricht nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese von der Schule nicht sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.
Fahrzeuge:
Fahrräder, Mofas und andere Fahrzeuge müssen auf dem Schulgelände geschoben und an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Der Fahrradkeller ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.15 Uhr geöffnet. Die Fahrzeuge dürfen während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden (dies gilt auch für Hohlstunden).
Das Befahren des Busbahnhofes und das Abstellen der Fahrzeuge auf dem Busbahnhof ist aus Gründen der Sicherheit grundsätzlich verboten. Bei einer Zuwiderhandlung kann Anzeige erstattet werden.
Der Raum zwischen Limes, den Hausmeisterwohnungen und der Busfahrbahn ist absolute Fußgängerzone.
Verhalten bei Feueralarm:
Bei Ertönen der Feuersirene ist immer der Ernstfall anzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler gehen unverzüglich gemeinsam auf den gekennzeichneten Fluchtwegen ins Freie, wo sie in sicherem Abstand von den Gebäuden auf ihren Lehrer warten. Anordnungen von Lehrerinnen, Lehrern, Hausmeistern, Feuerwehr, Polizei und rotem Kreuz sind zu befolgen. Das geräumte Gebäude darf auf keinen Fall vor der ausdrücklichen Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter wieder betreten werden.
Technische Geräte:
Elektronische Geräte der Schülerinnen und Schüler müssen im Schulgebäude ausgeschaltet sein und dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft benutzt werden. Im gesamten Schulgelände sind Bild- und Tonaufnahmen, sowie das Anschauen von Videos nicht gestattet.
Kaugummiverbot:
Aus hygienischen Gründen besteht im Schulzentrum ein Kaugummiverbot.
Neckartenzlingen, Sommer 2011
Die Schulleitungen
Merkblatt für Schüler der gymnasialen Oberstufe
Für Schüler der gymnasialen Oberstufe gelten folgende Sonderregelungen:
Hohlstunden und große Pause:
Schüler der Kursstufe dürfen das Schulgelände während der Hohlstunden und der großen Pause auf eigene Verantwortung verlassen. Minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist dies nur gestattet, wenn die schriftliche Erlaubnis der Eltern (Abgabe im Sekretariat!) vorliegt. Oberstufenschüler können sich während dieser Zeit auch in der Bibliothek und den Aufenthaltsräumen des Neubaus aufhalten.
Bibliothek:
Die Bibliothek ist kein Aufenthaltsraum, sondern ein Arbeitsraum.
1. Der abgetrennte hintere Teil der Bibliothek ist ein absoluter Stillarbeitsraum. Auch in der übrigen Bibliothek soll Ruhe herrschen, aber leise Arbeitsgespräche sind erlaubt.
2. In den Hohlstunden und den Pausen darf in der Bibliothek gearbeitet werden, insofern ist sie für die Oberstufenschüler geöffnet, solange der Raum nicht als Aufenthaltsraum missbraucht wird.
3. Benutzen darf die Bibliothek jeder Oberstufenschüler, wenn er durch den Leiter der Oberstufenbibliothek in die speziellen Regeln der Benutzung und Ausleihe eingeführt ist. Es wird vorausgesetzt, dass er bereit ist, sich an diese Regeln zu halten.
4. In der Bibliothek darf weder gegessen noch getrunken werden, die Gefahr, dass Bücher unnötige Flecken bekommen, ist zu groß, auch wenn sich jeder Einzelne Mühe gibt aufzupassen.
5. Die Computer sollen nur für schulische Zwecke genutzt werden (vgl. dazu die von allen Schülern unterschriebene Nutzungsordnung für Computer).
Rauchen:
Das Rauchen ist laut Gemeinderatsbeschluss auf dem gesamten Schulgelände verboten. Außerhalb des Schulgeländes gilt das Jugendschutzgesetz, das Rauchen erst ab 18 erlaubt.
Fahrzeuge:
Schülerinnen und Schüler, die mit dem eigenen PKW zur Schule kommen, müssen bis 13.00 Uhr die Parkplätze vor der Melchiorhalle benutzen.
Die gültige Schul- und Hausordnung des Gymnasiums Neckartenzlingen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.